Familie Giuliani
Auf einem Fahnengrundstück sollte eine maximale Bebauung realisiert werden.
Vorgeschlagen wurde ein Haus mit einem Nebengebäude.
Die Dachform ermöglicht den sonst nicht gestatteten Gewinn eines Geschosses durch gekreuzte Satteldächer.
An das Hauptgebäude schließt ein nach der Wiener Bauordnung nicht zur Bebauung zählendes Nebengebäude an – das Musikzimmer; die Freiflächen sind wie die Räume gegliedert und durch Säulen räumlich begrenzt.
Auf diese Weise soll die gesamte Breit des Grundstückes „auf die Innenräume bezogen werden“.
Rundlinge sind als Stützen und Träger sowohl im Gebäudeinneren als auch im Freien verwendet.
Im Obergeschoss/Dach sind Räume eingebaut, deren Wände Türhoch und darüber verglast sind: Das Dach ist als Ganzes und als Konstruktion sichtbar.